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Das Bundeskabinett hat am 8.10.2025 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 um mehr als 5 % beschlossen, die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Menschen mit höherem Einkommen müssen somit, sofern sie in das gesetzliche Sozialversicherungssystem einzahlen, auf einen höheren Anteil ihres Einkommens Beiträge abführen. Diese sehen wie folgt aus:

SozialversicherungsrechengrößeMonatJahr
Bezugsgröße in der Sozialversicherung3.955 €47.460 €
Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V(Versicherungspflichtgrenze) in derKranken- und Pflegeversicherung6.450 €77.400 €
Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V(Beitragsbemessungsgrenze) in derKranken- und Pflegeversicherung5.812,50 €69.750 €
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten-versicherung und Arbeitslosenversicherung8.450 €101.400 €
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichenRentenversicherung10.400 €124.800 €
vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026 
in der Rentenversicherung
51.944 €
(endgültiges) Durchschnittsentgelt 2024 
in der Rentenversicherung
47.085 €