08807 / 9250 0 mail@kessler-steuern.de

Pflichtteilsverzicht gegen abgetretene Abfindung in Raten

Gesetzliche Erben sind pflichtteilsberechtigt, wenn sie nahe Angehörige sind, z. B. Kinder und Ehepartner, Eltern kann ein Pflichtteil zustehen, wenn Erblasser keine Abkömmlinge (Kinder oder Enkel) hat.  Der Pflichtteilsverzicht ist vor allem für vermögende...